BauTInstAbkÄnd3G MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik Vom 2. Dezember 2017 *

Ausfertigungsdatum:
02.12.2017
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2017, 298
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BauTInstAbkÄnd3G

(1) Dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen geschlossenen 3. DIBt-Änderungsabkommen wird zugestimmt. (2) Das 3. DIBt-Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht. (3) Das für das Bauwesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Aufgaben nach Artikel 2 Absatz 6 des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik zu übertragen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.