BauTInstAbk2G MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik Vom 10. Dezember 2012

Ausfertigungsdatum:
10.12.2012
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2012, 546
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage BauTInstAbk2G

AnlageAbkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Änderungsabkommen)(Änderungsanweisungen)

Artikel

Artikel 1(1) Dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen geschlossenen 2. DIBt-Änderungsabkommen wird zugestimmt. (2) Das 2. DIBt-Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem das 2. DIBt-Änderungsabkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.

Eingangsformel BauTInstAbk2G

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.