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title: "BauTInstAbk1G MV — Gesetzzum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für BautechnikVom 20. Juni 2006"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/mv/bautinstabk1gmv"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-BauTInstAbk1GMVrahmen"
updated: "2026-05-13T16:01:13+00:00"
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# BauTInstAbk1G MV — Gesetzzum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für BautechnikVom 20. Juni 2006

**Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern**
*Ausfertigung:* 20.06.2006
*Fundstelle:* GVOBl. M-V 2006, 482


### Eingangsformel BauTInstAbk1G

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1

§ 1(1) Dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern geschlossenen Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen wird zugestimmt. (2) Das DIBt-Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.

### § 2

§ 2Der Tag, an dem das DIBt-Änderungsabkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen.

### § 3

§ 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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— Gesetzzum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für BautechnikVom 20. Juni 2006
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-BauTInstAbk1GMVrahmen
Quelle: www.landesrecht-mv.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
