Gesetzzum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für BautechnikVom 20. Juni 2006
- Ausfertigungsdatum:
- 20.06.2006
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2006, 482
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1(1) Dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern geschlossenen Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen wird zugestimmt. (2) Das DIBt-Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2Der Tag, an dem das DIBt-Änderungsabkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen.
§ 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.