BauTInstAbk1G MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetzzum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für BautechnikVom 20. Juni 2006

Ausfertigungsdatum:
20.06.2006
Fundstelle:
GVOBl. M-V 2006, 482
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel BauTInstAbk1G

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1(1) Dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern geschlossenen Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen wird zugestimmt. (2) Das DIBt-Änderungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2Der Tag, an dem das DIBt-Änderungsabkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen.

§ 3

§ 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.