---
title: "Art91cGGAStVtrG MV — Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG - Vom 11. März 2010"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/mv/art91cggastvtrgmv"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-Art91cGGAStVtrGMVrahmen"
updated: "2026-05-13T15:58:31+00:00"
---

# Art91cGGAStVtrG MV — Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG - Vom 11. März 2010

**Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern**
*Ausfertigung:* 11.03.2010
*Fundstelle:* GVOBl. M-V 2010, 145


### Artikel

Artikel 1Dem zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, dem Land Brandenburg, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Land Schleswig-Holstein und dem Freistaat Thüringen sowie der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG - wird zugestimmt. Der Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG -wird nachstehend veröffentlicht.

### Artikel

Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2) Das Innenministerium gibt den Tag, an dem die Vorschriften des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG - nach seinem § 7 Absatz 1 Satz 1 in Kraft treten, im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Für den Fall, dass der Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG - nach seinem § 7 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird oder nach seinem § 7 Absatz 2 außer Kraft tritt, ist dies ebenfalls im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu geben.

### Eingangsformel Art91cGGAStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

---

— Gesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG - Vom 11. März 2010
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-Art91cGGAStVtrGMVrahmen
Quelle: www.landesrecht-mv.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
