AkadKAuflStVtrG MV · Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Vom 6. April 1993

Ausfertigungsdatum:
06.04.1993
Fundstelle:
GVOBl. M-V 1993, 305
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 13. Dezember 1991 unterzeichneten Staatsvertrag der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag* wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntzugeben.

Artikel

Artikel 4Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Eingangsformel AkadKAuflStVtrG

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.