Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Vom 6. April 1993
- Ausfertigungsdatum:
- 06.04.1993
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 1993, 305
Artikel 1Dem am 13. Dezember 1991 unterzeichneten Staatsvertrag der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird zugestimmt.
Artikel 2Der Staatsvertrag* wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntzugeben.
Artikel 4Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.