Gesetz zum Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes Vom 12. Juli 2001
- Ausfertigungsdatum:
- 12.07.2001
- Fundstelle:
- GVOBl. M-V 2001, 271
Artikel 1(1) Dem zuletzt am 4. April 2000 in Dresden unterzeichneten Staatsvertrag der Länder der Bundesrepublik Deutschland über die Bildung einer gemeinsamen Einri]chtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekannt zu machen.
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-mv.de.