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title: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen Vom 17. Oktober 2000"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/hh/wpverswnwstvtrgha"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hamburg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WPVersWNWStVtrGHArahmen"
updated: "2026-05-12T21:45:06+00:00"
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# Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen Vom 17. Oktober 2000

**Landesrecht Hamburg**
*Ausfertigung:* 17.10.2000
*Fundstelle:* HmbGVBl. 2000, 313


### Artikel

Artikel 1Dem am 7. Januar 2000 und am 7. September 2000 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen wird zugestimmt.

### Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

### Artikel

Artikel 31)(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.Ausgefertigt Hamburg, den 17. Oktober 2000. Der Senat

### Eingangsformel WPVersWNWStVtrG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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— Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen Vom 17. Oktober 2000
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WPVersWNWStVtrGHArahmen
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
