WohnlVVO · Hamburg

Verordnung nach § 4 Absatz 2 des Hamburgischen Grundsteuergesetzes über die Wohnlage (Wohnlagenverzeichnis-Verordnung - WohnlVVO) Vom 10. September 2024

Ausfertigungsdatum:
10.09.2024
Fundstelle:
HmbGVBl. 2024, 203
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage WohnlVVO

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Eingangsformel WohnlVVO

Auf Grund von § 4 Absatz 2 des Hamburgischen Grundsteuergesetzes vom 24. August 2021 (HmbGVBl. S. 600), zuletzt geändert am 24. Januar 2023 (HmbGVBl. S. 66), wird verordnet:

§ 1

§ 1(1) Die Wohnlagen werden in der Anlage nach Straßen und Hausnummern bestimmt.(2) Sofern eine Wohnlage nicht zu ermitteln ist, wird eine normale Wohnlage vermutet.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.