Hamburg

Verordnung zur Weiterübertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (Weiterübertragungsverordnung - Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz) Vom 14. Februar 2012

Ausfertigungsdatum:
14.02.2012
Fundstelle:
HmbGVBl. 2012, 65
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel WoBetrQGWeiÜtrV

Auf Grund von § 40 Absatz 2 des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes (HmbWBG) vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 494) wird verordnet:

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.