Hamburg

Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand Vom 27. September 2006

Ausfertigungsdatum:
27.09.2006
Fundstelle:
HmbGVBl. 2006, 505
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel WasVSichG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.