Hamburg

Zweiundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek Vom 5. März 2026

Ausfertigungsdatum:
05.03.2026
Fundstelle:
HmbGVBl. 2026, 99
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel WandsbekbEVerkZV

Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 20. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet:

§ 1

Sonntagsöffnung am 29. März 2026

§ 1 Sonntagsöffnung am 29. März 2026(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 29. März 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr aus Anlass der Veranstaltung „Gemeinsam wachsen - Integration & Nachwuchs erleben“ geöffnet sein.(2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die Verkaufsstellen der Marktplatz Galerie, Bramfelder Chaussee 230, beschränkt.

§ 2

Schlussvorschrift

§ 2 SchlussvorschriftDie Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt unberührt.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.