Anordnung zur Durchführung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Allgemeiner Vollzugs- und Verwaltungsdienst Vom 30. Mai 2023
- Ausfertigungsdatum:
- 30.05.2023
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 2023, 797
(1) Zuständig für die Durchführung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Allgemeiner Vollzugs- und Verwaltungsdienst (APO-AllgVVD) vom 30. Mai 2023 (HmbGVBl. S. 206) in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit dort nichts anderes bestimmt ist,die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.(2) Zuständige Behörde im Sinne von § 2 Absatz 4 APO-AllgVVD istder Senat - Personalamt -.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.