Anordnung zur Durchführung des Verpflichtungsgesetzes Vom 28. Januar 1975
- Ausfertigungsdatum:
- 28.01.1975
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1975, 213
Auf Grund des § 1 Absatz 4 Nummer 2 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (Bundesgesetzblatt I Seite 469) wird bestimmt:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.