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title: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung einer Verkaufsstelle Vom 28. Juni 2000"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/hh/verkaufststvtrgha"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hamburg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VerkaufStStVtrGHArahmen"
updated: "2026-05-12T21:43:19+00:00"
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# Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung einer Verkaufsstelle Vom 28. Juni 2000

**Landesrecht Hamburg**
*Ausfertigung:* 28.06.2000
*Fundstelle:* HmbGVBl. 2000, 127


### Artikel

Artikel 1Dem am 8. Mai 2000 in Hannover, am 11. Mai 2000 in Kiel, am 9. Mai 2000 in Bremen und am 30. Mai 2000 in Hamburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg wird zugestimmt.

### Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

### Artikel

Artikel 31)Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.Ausgefertigt Hamburg, den 28. Juni 2000. Der Senat

### Eingangsformel VerkaufStStVtrG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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— Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung einer Verkaufsstelle Vom 28. Juni 2000
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VerkaufStStVtrGHArahmen
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
