Gesetz zum Unterelbeabkommen Vom 30. April 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 30.04.2013
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2013, 184
Artikel 1Dem am 21. Dezember 2012 unterzeichneten Unterelbeabkommen wird zugestimmt.
Artikel 2Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 3Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 6 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben*).
Artikel 4Mit dem Inkrafttreten des Abkommens tritt das Gesetz zum Abkommen über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf der Elbe vom 16. September 1974 (HmbGVBl. S. 295) außer Kraft. Ausgefertigt Hamburg, den 30. April 2013. Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.