Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für das Sommersemester 2024 und das Wintersemester 2024/2025 Vom 7. Dezember 2023
- Ausfertigungsdatum:
- 07.12.2023
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2023, 429
AnlageZulassungsbeschränkter Studiengang im Sommersemester 2024 und Wintersemester 2024/2025 Studienfach Studienabschluss Sommersemester 2024 Zulassungszahl Zulassungen für höhere Semester/ Sommersemester 2024 Wintersemester 2024/2025 Zulassungszahl Zulassungen für höhere Semester/ Wintersemester 2024/2025 Pharmazie Staatsprüfung 0 0 69 1
Auf Grund von Artikel 7 Satz 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 30. Oktober 2019 (HmbGVBl. S. 351), geändert am 26. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 380, 383), in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 Nummer 8 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 21. März bis 4. April 2019 (HmbGVBl. S. 354) sowie § 1 Nummer 3 der Weiterübertragungsverordnung-Hochschulwesen vom 12. November 2019 (HmbGVBl. S. 392), zuletzt geändert am 14. September 2021 (HmbGVBl. S. 624), wird verordnet:
Einziger Paragraph UniHaZulB/ZulZ2024/2025V HA
Einziger Paragraph
(1) An der Universität Hamburg bestehen in dem in der Anlage aufgeführten Studiengang im Sommersemester 2024 und im Wintersemester 2024/2025 Zulassungsbeschränkungen.
(2) Für die Zulassung in dem zulassungsbeschränkten Studiengang werden für das Sommersemester 2024 und das Wintersemester 2024/2025 die in der Anlage aufgeführten Zulassungszahlen festgesetzt.
(3) Für die Studiengänge mit dem Abschluss Staatsprüfung erfolgen die Zulassungen zum höheren Fachsemester nur nach abgeschlossenem Grundstudium zum Hauptstudium.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.