Anordnung zur Durchführung des Umwelthaftungsgesetzes Vom 9. November 1992
- Ausfertigungsdatum:
- 09.11.1992
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1992, 2361
Zuständige Behörde für die Überwachung der Deckungsvorsorge nach1. § 19 Absätze 1 und 4 des Umwelthaftungsgesetzes vom 10. Dezember 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 2634) und2. den auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungenin der jeweils geltenden Fassung istdie Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.Hamburg, den 9. November 1992Senatsamt für den Verwaltungsdienst
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.