Hamburg

Verordnung zur Bestimmung des Vertreters des öffentlichen Interesses nach dem Transsexuellengesetz Vom 16. Dezember 1980

Ausfertigungsdatum:
16.12.1980
Fundstelle:
HmbGVBl. 1980, 381
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel TSGV

Auf Grund des § 3 Absatz 3 des Transsexuellengesetzes vom 10. September 1980 (Bundesgesetzblatt I Seite 1654) wird verordnet:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.