Hamburg

Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte Vom 2. Februar 1993

Ausfertigungsdatum:
02.02.1993
Fundstelle:
HmbGVBl. 1993, 33
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 17. November 1992 in Lüneburg unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg für Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 31)Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben. Ausgefertigt Hamburg, den 2. Februar 1993. Der Senat

Eingangsformel TSchRLGZustAbkG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.