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title: "Verordnung zur Festlegung der Troncabgabe der öffentlichen Spielbank in Hamburg (Troncverordnung) Vom 19. April 1977"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/hh/troncvha"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hamburg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-TroncVHArahmen"
updated: "2026-05-12T21:40:29+00:00"
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# Verordnung zur Festlegung der Troncabgabe der öffentlichen Spielbank in Hamburg (Troncverordnung) Vom 19. April 1977

**Landesrecht Hamburg**
*Ausfertigung:* 19.04.1977
*Fundstelle:* HmbGVBl. 1977, 95


### Eingangsformel TroncV

Auf Grund des § 6 Nummer 2 des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank vom 24. Mai 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 139) wird verordnet:

### § 1

§ 11)(1) Die Troncabgabe wird auf 4 vom Hundert des anfallenden Troncaufkommens der Spielbank Hamburg festgelegt (Grundbetrag). (2) Die Troncabgabe erhöht sich auf insgesamt 1. 6 vom Hundert des Troncaufkommens, wenn dieses innerhalb eines Kalenderjahres 50 vom Hundert der im selben Zeitraum in der Spielbank Hamburg erwirtschafteten Bruttospielerträge übersteigt;2. 10 vom Hundert des Troncaufkommens, wenn dieses unter den Voraussetzungen der Nummer 1 mehr als 60 vom Hundert der Bruttospielerträge beträgt. (3) In den Fällen des Absatzes 2 sind die sich ergebenden Mehrabgaben nur insoweit zu erheben, als sie sich aus dem die jeweilige Wertgrenze übersteigenden Betrag des Troncaufkommens decken lassen.

### § 2

§ 2(1) Die Abgabe ist jeweils monatlich nach Abrechnung des Monatstroncaufkommens unter Zugrundelegung des Abgabesatzes aus § 1 Absatz 1 abzuführen.(2) 1Die endgültige Abgabe ist nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres vom Jahrestroncaufkommen zu berechnen, gegebenenfalls unter Anwendung des § 1 Absatz 2. 2Hiernach erforderliche Mehrabgaben sind spätestens bis zum fünfzehnten Tage des Folgemonats abzuführen.

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— Verordnung zur Festlegung der Troncabgabe der öffentlichen Spielbank in Hamburg (Troncverordnung) Vom 19. April 1977
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-TroncVHArahmen
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
