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title: "Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb des Rechen- und Dienstleistungszentrums Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer Vom 20. Juli 2016"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/hh/tkuerechdlzstvtrgha"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hamburg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-TKÜRechDLZStVtrGHArahmen"
updated: "2026-05-12T21:39:07+00:00"
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# Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb des Rechen- und Dienstleistungszentrums Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer Vom 20. Juli 2016

**Landesrecht Hamburg**
*Ausfertigung:* 20.07.2016
*Fundstelle:* HmbGVBl. 2016, 320


### Artikel

Artikel 1Dem in der Zeit vom 16. März 2016 bis 6. April 2016 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, der Freien Hansestadt Bremen und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer wird zugestimmt.

### Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

### Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben1.Ausgefertigt Hamburg, den 20. Juli 2016.Der Senat

### Eingangsformel TKÜRechDLZStVtrG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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— Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb des Rechen- und Dienstleistungszentrums Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer Vom 20. Juli 2016
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-TKÜRechDLZStVtrGHArahmen
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
