Anordnung über Zuständigkeiten im Tierschutzverbandsklagerecht Vom 16. Oktober 2013
- Ausfertigungsdatum:
- 16.10.2013
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 2013, 1959
Zuständige Behörde nach § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Tierschutzverbandsklagegesetzes vom 21. Mai 2013 (HmbGVBl. S. 247, 248) in der jeweils geltenden Fassung istdie Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.Hamburg, den 16. Oktober 2013Der Senat
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.