Hamburg

Gesetz zum Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte Vom 27. August 1997

Ausfertigungsdatum:
27.08.1997
Fundstelle:
HmbGVBl. 1997, 423
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 4. Juni 1997 in Hannover, am 6. Juni 1997 in Hamburg und am 13. Juni 1997 in Kiel unterzeichneten Abkommen zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Altersversorgung der hamburgischen, niedersächsischen und schleswig-holsteinischen Tierärztinnen und Tierärzte wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 31)Der Tag, an dem die letzte Ratifikationsurkunde nach Artikel 10 Absatz 1 des Abkommens hinterlegt worden ist, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben. Ausgefertigt Hamburg, den 27. August 1997. Der Senat

Eingangsformel TÄVersAbkG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.