Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Durchführung einer Zwischenkontrolle der Sozialen Erhaltungsverordnungen für die Gebiete Südliche Neustadt, St. Georg, St. Pauli, Sternschanze, Osterkirchenviertel, Altona-Altstadt und Eimsbüttel-Süd Vom 23. Dezember 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 23.12.2025
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2025, 854
Anlage zur VerordnungListe der Erhebungsmerkmale1. Gebietszugehörigkeit2. Gebäude2.1 Baualter2.2 Zustand (zum Beispiel Außenhülle, Treppenhaus)2.3 Energetische Ausstattung (zum Beispiel Photovoltaik, Gründach, Fassadendämmung)2.4 Dachgeschossausbau/Geschossigkeit2.5 Gebäudetypologie (Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus, Reihenhaus/Doppelhaus)3. Wohnung3.1 Nutzungsverhältnis (Mieterinnen und Mieter/Untermieterinnen und Untermieter/Eigentümerinnen und Eigentümer)3.1.1 Soweit der befragte Haushalt zu Miete wohnt: Vermieterin/Vermieter der Wohnung3.2 Wechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers in den letzten fünf Jahren3.3 Wohnfläche3.4 Zimmeranzahl3.5 Nutzungsart3.6 Ausstattung3.6.1 Heizung3.6.2 Bad/WC/Küche (Wohnküche bzw. „offener“ Grundriss, Anzahl, Größe, besondere Ausstattungsmerkmale)3.6.3 Wasserversorgung3.6.4 Freisitz/Balkon (Anzahl, Größe, besondere Ausstattungsmerkmale)3.6.5 Aufzug3.6.6 Barrierefreiheit/Barrierearmut3.6.7 Wertigkeit der Ausstattungsmerkmale (zum Beispiel Echtholzparkett, Marmor, Einbauküche mit Elektrogeräten)3.6.8 Fenster (bodentiefe Fenster, Isolierverglasung, Doppelverglasung, Schallschutzverglasung)3.6.9 Gegensprechanlage (Türöffner akustisch, Video/Kamera/Bildschirm)3.6.10 Energetischer Ausstattungszustand (zum Beispiel gedämmte Fassade, eine/beide/sämtliche Seiten, Dämmung Kellerdecke, Dämmung Dachgeschoss, smarte Thermostate, Balkonkraftwerk, geregelte Be- und Entlüftung, Sonstige offen abzufragen)3.6.11 Sonstiges (zum Beispiel Kamin, Rollläden, Glasfaser)3.7 Modernisierung3.7.1 Modernisierungsmaßnahmen in den letzten fünf Jahren3.7.2 Art der Modernisierung3.7.3 Angekündigte Modernisierungen3.7.4 Umlegung der Modernisierungskosten auf die Miete4. Haushalt/Wohngemeinschaft4.1 Sozialstruktur4.1.1 Anzahl der im Haushalt/in der Wohngemeinschaft lebenden Personen4.1.2 Lebensalter4.1.3 Anzahl der Erwerbstätigen4.1.4 Beschäftigungsart4.1.5 Anzahl und Art der nicht Berufstätigen4.1.6 Bildungsabschluss4.1.7 Staatsangehörigkeit/Migrationshintergrund4.1.8 Wohlstand (zum Beispiel Art des Lebensunterhalts, Einkommenshöhe, Art der Mobilität)4.1.9 Miete (zum Beispiel Gesamtbetrag, Nettokaltmiete, Betriebs-/Nebenkosten, Zeitpunkt und Umfang der letzten Mieterhöhung, Mietpreisbindung)4.1.10 Art des Mietvertrags (zum Beispiel unbefristeter Mietvertrag, befristeter Mietvertrag, Staffelmietvertrag, Indexmietvertrag, möblierte Vermietung)4.2 Wohnzufriedenheit/Gebietsbindung4.2.1 Wohndauer4.2.2 Lage der vorherigen Wohnung4.2.3 Zufriedenheit mit der Wohnumfeldqualität/Nachbarschaft4.2.4 im Hause oder in der Nähe ausgeübte (ehrenamtliche) Tätigkeiten4.2.5 Nutzung öffentlicher Einrichtungen im Gebiet4.2.6 Nutzung privater Einrichtungen im Gebiet4.3 Veränderungsabsichten/Mobilität4.3.1 Umzugsabsichten4.3.2 Umzugsgründe4.3.3 Umzugsziel
Auf Grund von § 2 Absatz 3 des Hamburgischen Statistikgesetzes vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 79, 474), zuletzt geändert am 17. Februar 2009 (HmbGVBl. S. 29, 34), wird verordnet:
Anordnung als Landesstatistik
§ 1 Anordnung als LandesstatistikFür die Gebiete der Sozialen Erhaltungsverordnungen1. Südliche Neustadt vom 4. Juli 1995 (HmbGVBl. S. 155), geändert am 19. August 2025 (HmbGVBl. S. 506),2. St. Georg vom 6. Februar 2012 (HmbGVBl. S. 39), geändert am 19. August 2025 (HmbGVBl. S. 506),3. St. Pauli vom 6. Februar 2012 (HmbGVBl. S. 41), geändert am 19. August 2025 (HmbGVBl. S. 506),4. Sternschanze vom 27. Februar 2013 (HmbGVBl. S. 87), geändert am 19. August 2025 (HmbGVBl. S. 506),5. Osterkirchenviertel vom 25. Juli 2013 (HmbGVBl. S. 348), geändert am 19. August 2025 (HmbGVBl. S. 506),6. Altona-Altstadt vom 11. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 291), geändert am 19. August 2025 (HmbGVBl. S. 506),7. Eimsbüttel-Süd vom 18. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 329), geändert am 19. August 2025 (HmbGVBl. S. 506),wird eine Repräsentativerhebung als Landesstatistik durchgeführt. Die Landesstatistik dient1. zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen und zum Vollzug von Sozialen Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3635), zuletzt geändert am 27. Oktober 2025 (BGBl. I Nr. 257 S. 1), in den zuvor genannten Gebieten, sowie2. zur Durchführung von Folgeuntersuchungen, Folgeauswertungen und Fortschreibungen des unter Nummer 1 genannten Zwecks sowie3. als übergreifende Datengrundlage zur Wirkungsweise sowie zur Beantwortung von Einzelfragen im Zusammenhang mit dem Instrument der Sozialen Erhaltungsverordnung und dessen Einsatz zur Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 10 Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. April 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2029 außer Kraft.
Kreis der zu Befragenden
§ 2 Kreis der zu Befragenden(1) Die Erhebung erstreckt sich auf eine zufällige Auswahl von mindestens1. 770 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Südliche Neustadt,2. 900 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet St. Georg,3. 1000 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet St. Pauli,4. 890 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Sternschanze,5. 760 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Osterkirchenviertel,6. 930 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Altona-Altstadt,7. 1010 Haushalten aus dem Untersuchungsgebiet Eimsbüttel-Süd,die im Ergebnis die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im untersuchten Gebiet repräsentativ wiedergeben (Nettostichprobe).(2) In allen Fällen wird jeweils ein volljähriges Mitglied des Haushaltes und bei Wohngemeinschaften je ein volljähriges Mitglied der Wohngemeinschaft befragt.
Erhebungs- und Berichtszeitraum
§ 3 Erhebungs- und BerichtszeitraumDie Repräsentativerhebung gemäß § 1 wird vom 1. April 2026 bis zum 31. März 2027 durchgeführt.
Erhebungsmethode
§ 4 ErhebungsmethodeDie Erhebung erfolgt durch eine standardisierte Haushaltebefragung. Die Erhebung mittels standardisierter Fragebögen kann postalisch (analog) oder elektronisch erfolgen.
Erhebungsmerkmale
§ 5 ErhebungsmerkmaleErhebungsmerkmale sind1. Merkmale der Gebäude, der Wohnungen und der Haushalte zur Erfassung der sozialen Struktur sowie des Ausstattungsstandards der Gebiete entsprechend der als Anlage beigefügten Liste der Erhebungsmerkmale, sowie2. die Zugehörigkeit der Anschriften zu Blockseiten im Sinne von § 10 Absatz 3 Satz 1 des Bundesstatistikgesetzes in der Fassung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2395), zuletzt geändert am 8. Mai 2024 (BGBl. I Nr. 152 S. 1, 28).
Hilfsmerkmale
§ 6 HilfsmerkmaleHilfsmerkmale im Sinne dieser Verordnung sind:1. Name (Vorname und Nachname einschließlich Doktorgrad),2. Geburtsjahr,3. Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) sowie4. Einzugsdatumaller volljährigen Personen in den in § 1 genannten Gebieten.
Auskunftspflicht
§ 7 AuskunftspflichtBei der Erhebung besteht keine Auskunftspflicht.
Durchführung
§ 8 DurchführungDie Statistik wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Sie ist befugt, die zur Befragung gehörenden Arbeiten und die Auswertung des erhobenen Einzeldatenmaterials durch private Dritte durchführen zu lassen. Dabei sind die Vorgaben gemäß § 5 Absatz 2 des Hamburgischen Statistikgesetzes einzuhalten.
Zwecke der Aufbewahrung und Veröffentlichungen
§ 9 Zwecke der Aufbewahrung und VeröffentlichungenDie Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist befugt, die nach § 5 anonym erhobenen Daten aufzubewahren, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt. Im öffentlichen Interesse liegt - neben den in § 1 genannten Zwecken - vor allem die Aufbewahrung zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg, insbesondere im Rahmen von Gerichts- und Rechtsbehelfsverfahren gegen diese Verordnung sowie gegen Soziale Erhaltungsverordnungen, die auf Basis der Repräsentativuntersuchung nach dieser Verordnung erlassen worden sind. § 8 Satz 2 gilt entsprechend. Veröffentlichungen (auch der aufbewahrten Daten) erfolgen nur in anonymer und aggregierter Form.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.