StVwLbVDAnO HA · Hamburg

Anordnung zur Durchführung der Verordnungüber die Laufbahnender Fachrichtung Steuerverwaltung Vom 20. Dezember 2011

Ausfertigungsdatum:
20.12.2011
Fundstelle:
Amtl. Anz. 2011, 2841
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel StVwLbVDAnO

Zuständig für die Durchführung der Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Steuerverwaltung vom 20. Dezember 2011 (HmbGVBl. S. 556) in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit dort nichts anderes bestimmt ist,die Behörde für Finanzen und Bezirke.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.