Gesetz zur Überarbeitung des Hamburgischen Strafvollzugsrechts und zum Erlass eines Hamburgischen Jugendstrafvollzugsgesetzes Vom 14. Juli 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 14.07.2009
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2009, 257
Artikel 1 Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Sicherungsverwahrung (Hamburgisches Strafvollzugsgesetz - HmbStVollzG)
Artikel 2 Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe (Hamburgisches Jugendstrafvollzugsgesetz - HmbJStVollzG)
Artikel 3 Fortgeltende VerordnungsermächtigungDie Weiterübertragungsverordnung - Strafvollzugsvergütungsordnung vom 22. Januar 2008 (HmbGVBl. S. 50) gilt als auf Grund von Artikel 1 § 43 Satz 2 und Artikel 2 § 43 Satz 2 erlassen.
Artikel 4 Schlussbestimmungen(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. (2) Zum selben Zeitpunkt tritt das Hamburgische Strafvollzugsgesetz vom 14. Dezember 2007 (HmbGVBl. S. 471) in der geltenden Fassung außer Kraft. Ausgefertigt Hamburg, den 14. Juli 2009. Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.