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title: "StrVollstrKZustAbk HA — Abkommen über die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Hamburg*"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/hh/strvollstrkzustabkha"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hamburg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-StrVollstrKZustAbkHArahmen"
updated: "2026-05-13T12:50:44+00:00"
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# StrVollstrKZustAbk HA — Abkommen über die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Hamburg*

**Landesrecht Hamburg**
*Ausfertigung:* 10.10.1974
*Fundstelle:* HmbGVBl. 1974, 331


### Artikel

Artikel 11)(1) Die in § 78 a Absatz 1 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes bezeichneten Aufgaben der Strafvollstreckungskammern werden für die von der Freien und Hansestadt Hamburg unterhaltenen Justizvollzugsanstalten 1. Strafanstalt Glasmoor, Kreis Segeberg, der Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Hamburg übertragen. (2) Absatz 1 gilt auch für Aufgaben, die den Strafvollstreckungskammern durch künftiges Bundesrecht zugewiesen werden.

### Artikel

Artikel 2Das Abkommen kann von jedem Teil mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

### Artikel

Artikel 3(1) Das Abkommen bedarf der Ratifikation.(2) Die Ratifikationsurkunden sollen tunlichst bis zum 31. Dezember 1974 ausgetauscht werden.

### Artikel

Artikel 4(1) Das Abkommen tritt am 1. Januar 1975 in Kraft. (2) Sind die Ratifikationsurkunden nicht bis zum 31. Dezember 1974 ausgetauscht, so tritt das Abkommen am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind.Hamburg, den 10. Oktober 1974Für das Land Schleswig-Holsteingez. Henning SchwarzFür den Senat der Freien und Hansestadt Hamburggez. Ulrich Klug

### Eingangsformel StrVollstrKZustAbk

Das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Justizminister, und die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Senat,schließen nachstehendes Abkommen:

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— Abkommen über die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Hamburg*
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-StrVollstrKZustAbkHArahmen
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
