Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Hamburg Vom 18. November 1974
- Ausfertigungsdatum:
- 18.11.1974
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1974, 331
Artikel 1Dem am 10. Oktober 1974 unterzeichneten Abkommen zwischen dem Lande Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Hamburg wird zugestimmt.
Artikel 2Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
Artikel 31)Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 4 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.Ausgefertigt Hamburg, den 18. November 1974.Der Senat
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.