StrVollstrKZustAbkG HA · Hamburg

Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Hamburg Vom 18. November 1974

Ausfertigungsdatum:
18.11.1974
Fundstelle:
HmbGVBl. 1974, 331
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 10. Oktober 1974 unterzeichneten Abkommen zwischen dem Lande Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Hamburg wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 31)Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 4 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.Ausgefertigt Hamburg, den 18. November 1974.Der Senat

Eingangsformel StrVollstrKZustAbkG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.