StAZustAnO HA · Hamburg

Anordnung über Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Vom 18. Dezember 1962

Ausfertigungsdatum:
18.12.1962
Fundstelle:
Amtl. Anz. 1962, 1223
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel StAZustAnO

Zuständige Behörde in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, insbesondere für die Durchführung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (Reichsgesetzblatt Seite 583), zuletzt geändert am 30. August 1960 (Bundesgesetzblatt I Seite 721), istdie Behörde für Inneres und Sport.Sie ist ferner zuständig für die Erteilung von Bescheinigungen über die Rechtsstellung eines Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.