StAHiBV HA 1996 · Hamburg

Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft Vom 2. April 1996

Ausfertigungsdatum:
02.04.1996
Fundstelle:
HmbGVBl. 1996, 44
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 2

§ 2Unberührt bleibt die Bestellung zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft kraft Gesetzes.

§ 1

§ 1(1) Die Angehörigen folgender Beschäftigtengruppen sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft:1. Bundesfinanzverwaltung1.1 Außenprüfungs- und Steueraufsichtsdienst:Regierungsrätinnen und Regierungsräte1)Zolloberamtsrätinnen und Zolloberamtsräte1)Oberzollrätinnen und Oberzollräte1)Zollamtsrätinnen und Zollamtsräte1)Zollrätinnen und Zollräte1)Zollamtfrauen und ZollamtmännerZolloberinspektorinnen und ZolloberinspektorenZollinspektorinnen und ZollinspektorenZollbetriebsinspektorinnen und ZollbetriebsinspektorenZollhauptsekretärinnen und ZollhauptsekretäreZollobersekretärinnen und Zollobersekretäre2)Zollsekretärinnen und Zollsekretäre2)Tarifbeschäftigte des Außendienstes mindestens der Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst3)1.2 Grenzaufsichtsdienst und Grenzabfertigungsdienst:Regierungsrätinnen und Regierungsräte1)Zolloberamtsrätinnen und Zolloberamtsräte1)Oberzollrätinnen und Oberzollräte1)Zollamtsrätinnen und Zollamtsräte1)Zollrätinnen und Zollräte1)Zollamtfrauen und ZollamtmännerZolloberinspektorinnen und ZolloberinspektorenZollinspektorinnen und ZollinspektorenZollbetriebsinspektorinnen und ZollbetriebsinspektorenZollschiffsbetriebsinspektorinnen und ZollschiffsbetriebsinspektorenZollhauptsekretärinnen und ZollhauptsekretäreZollobersekretärinnen und Zollobersekretäre2)Zollschiffsobersekretärinnen und Zollschiffsobersekretäre2)Zollsekretärinnen und Zollsekretäre2)Zollschiffssekretärinnen und Zollschiffssekretäre2)2. Landesfinanzverwaltung: Tarifbeschäftigte des Finanzamts für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg, soweit sie Aufgaben der Steuerfahndung in Strafverfahren wegen Steuerstraftaten wahrnehmen3)3. Forst- und Jagdverwaltung des Bundes (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Sparte Bundesforst):Forstoberamtsrätinnen und ForstoberamtsräteForstamtsrätinnen und ForstamtsräteForstamtfrauen und ForstamtmännerForstoberinspektorinnen und ForstoberinspektorenForstinspektorinnen und ForstinspektorenForstamtsinspektorinnen und ForstamtsinspektorenForsthauptsekretärinnen und ForsthauptsekretäreForstobersekretärinnen und Forstobersekretäre2)Forstsekretärinnen und Forstsekretäre2)Forstassistentinnen und Forstassistenten2)als Forstbetriebsbeamtinnen und Forstbetriebsbeamten im Außendienstsowie andere Bedienstete der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Sparte Bundesforst - die, ohne Beamtinnen oder Beamte zu sein, über eine qualifizierte forstfachliche Ausbildung verfügen und die Aufgabe einer der vorgenannten Beamtengruppen wahrnehmen2)4. Polizei4.1 Kriminalpolizei:Erste Kriminalhauptkommissarinnen und Erste KriminalhauptkommissareKriminalhauptkommissarinnen und KriminalhauptkommissareKriminaloberkommissarinnen und KriminaloberkommissareKriminalkommissarinnen und KriminalkommissareKriminalhauptmeisterinnen und KriminalhauptmeisterKriminalobermeisterinnen und Kriminalobermeister4.2 Schutzpolizei (einschließlich Wasserschutzpolizei und Bereitschaftspolizei):Erste Polizeihauptkommissarinnen und Erste PolizeihauptkommissarePolizeihauptkommissarinnen und PolizeihauptkommissarePolizeioberkommissarinnen und PolizeioberkommissarePolizeikommissarinnen und PolizeikommissarePolizeihauptmeisterinnen und PolizeikommissarePolizeiobermeisterinnen und PolizeiobermeisterPolizeimeisterinnen und Polizeimeister4.3 Tarifbeschäftigte der Polizei:3)- soweit Polizeivollzugsaufgaben übertragen worden sind -Verwaltungsbeschäftigte des Landeskriminalamtes, der Direktion Einsatz, der Direktion Polizeikommissariate und Verkehr, des Dezernats Interne Ermittlungen und der WasserschutzpolizeiTechnikerinnen und Techniker sowie Technische Angestellte der Forensischen Informations- und KommunikationstechnikWirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten Wirtschaftskriminalität (Funktionsebene der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt), Prüferinnen und Prüfer Wirtschaftskriminalität (Funktionsebene der Laufbahngruppe 2 ab dem ersten Einstiegsamt) sowie Prüfungsassistentinnen und Prüfungsassistenten (Funktionsebene der Laufbahngruppe 1 ab dem zweiten Einstiegsamt) beim LandeskriminalamtBeschäftigte mit Sonderarbeitsverträgen im Polizeivollzugsdienst5. ForstverwaltungForstdirektorinnen und ForstdirektorenForstoberrätinnen und ForstoberräteForsträtinnen und ForsträteForstoberamtsrätinnen und ForstoberamtsräteForstamtsrätinnen und ForstamtsräteForstamtfrauen und ForstamtmännerForstoberinspektorinnen und ForstoberinspektorenForstinspektorinnen und Forstinspektorensowie entsprechende Tarifbeschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder3)6. FischereiverwaltungAmtsrätinnen und AmtsräteRegierungsamtfrauen und RegierungsamtmännerRegierungsoberinspektorinnen und RegierungsoberinspektorenRegierungsinspektorinnen und Regierungsinspektorensowie entsprechende Tarifbeschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder3)7. PflanzenschutzamtRegierungsdirektorinnen und RegierungsdirektorenRegierungsoberrätinnen und RegierungsoberräteRegierungsrätinnen und RegierungsräteOberamtsrätinnen und OberamtsräteAmtsrätinnen und AmtsräteRegierungsamtfrauen und RegierungsamtmännerRegierungsoberinspektorinnen und RegierungsoberinspektorenRegierungsinspektorinnen und RegierungsinspektorenRegierungsamtsinspektorinnen und RegierungsamtsinspektorenRegierungshauptsekretärinnen und Regierungshauptsekretäresowie entsprechende Tarifbeschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder3)8. BergverwaltungBergdirektorinnen und Bergdirektoren1)Bergoberrätinnen und Bergoberräte1)Bergrätinnen und BergräteBergoberamtsrätinnen und BergoberamtsräteBergamtsrätinnen und BergamtsräteBergamtfrauen und BergamtmännerBergoberinspektorinnen und BergoberinspektorenBerginspektorinnen und Berginspektorenan dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie9. Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft9.1 Beamtinnen und Beamte mindestens der Besoldungsgruppe 11 der Besoldungsordnung A des Besoldungsrechts9.2 Tarifbeschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst beziehungsweise des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder3)(2) Ermittlungspesonen der Staatsanwaltschaft sind auch diejenigen Beamtinnen und Beamte, die in einem anderen Bundesland als solche bezeichnet und berechtigt sind, in der Freien und Hansestadt Hamburg polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen.

Eingangsformel StAHiBV

Auf Grund von § 152 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung vom 9. Mai 1975 (Bundesgesetzblatt I Seite 1079), zuletzt geändert am 16. Juni 1995 (Bundesgesetzblatt I Seite 818), wird verordnet:

§ 3

§ 3Die Verordnung über die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft vom 3. Dezember 1985 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 332) wird aufgehoben.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.