StabFondsAuflG HA · Hamburg

Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ Vom 20. Dezember 2022

Ausfertigungsdatum:
20.12.2022
Fundstelle:
HmbGVBl. 2022, 663
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel StabFondsAuflG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1

Auflösung des Sondervermögens

§ 1 Auflösung des SondervermögensDie Freie und Hansestadt Hamburg löst das unter der Bezeichnung „Hamburger Stabilisierungs-Fonds“ (HSF) errichtete rechtlich unselbständige Sondervermögen zum 31. Dezember 2022 auf.

§ 2

Schlussbestimmungen

§ 2 SchlussbestimmungenDieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden das Hamburger-Stabilisierungs-Fonds-Gesetz vom 3. November 2020 (HmbGVBl. S. 561) und die Hamburger-Stabilisierungs-Fonds-Durchführungsverordnung vom 8. Dezember 2020 (HmbGVBl. S. 627) aufgehoben.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.