Verordnung über den Denkmalschutz für die Speicherstadt Vom 30. April 1991
- Ausfertigungsdatum:
- 30.04.1991
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 1991, 214
Auf Grund von § 7 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 mit der Änderung vom 12. März 1984 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1973 Seite 466, 1984 Seiten 61, 63) wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.