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title: "SoVermAAbgSchwbG HA — Gesetz über das „Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ Vom 22. Dezember 19831)"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/hh/sovermaabgschwbgha"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hamburg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SoVermAAbgSchwbGHArahmen"
updated: "2026-05-13T12:48:39+00:00"
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# SoVermAAbgSchwbG HA — Gesetz über das „Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ Vom 22. Dezember 19831)

**Landesrecht Hamburg**
*Ausfertigung:* 22.12.1983
*Fundstelle:* HmbGVBl. 1983, 345


### § 1 — Errichtung

§ 1 ErrichtungDie Freie und Hansestadt Hamburg errichtet unter dem Namen „Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen.

### § 2 — Inhalt und Zweck

§ 2 Inhalt und Zweck1Das Sondervermögen wird aus den beim Integrationsamt der Freien und Hansestadt Hamburg verbleibenden Mitteln der Ausgleichsabgabe gebildet. 2Es dient der Arbeits- und Berufsförderung schwerbehinderter Menschen sowie der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben.

### Eingangsformel SoVermAAbgSchwbG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

### § 3 — Haftung

§ 3 Haftung1Für die Verbindlichkeiten des Sondervermögens haftet nur dieses. 2Das Sondervermögen haftet nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten der Freien und Hansestadt Hamburg.

### § 4 — Verwaltung

§ 4 VerwaltungDas Sondervermögen wird von der zuständigen Behörde verwaltet. Ausgefertigt Hamburg, den 22. Dezember 1983. Der Senat

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— Gesetz über das „Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch“ Vom 22. Dezember 19831)
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SoVermAAbgSchwbGHArahmen
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
