Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über Sonderhilfsrenten Vom 3. September 1948
- Ausfertigungsdatum:
- 03.09.1948
- Fundstelle:
- HmbBL I 25-a-1,
Auf Grund des § 12 des Gesetzes über Sonderhilfsrenten vom 24. Mai 1948 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 27) wird verordnet:
§§ 1 bis 3 (aufgehoben)
§ 41Rentenleistungen werden für die Zeit ab 1. Juli 1948 gewährt. 2Wird der Antrag auf Renten nach dem 1. Januar 1949 gestellt, so beginnt die Rentenleistung mit dem 1. des Monats der Antragstellung.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.