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title: "SielGebV HA 2012 — Verordnung über die Höhe der Sielbenutzungsgebühr Vom 8. Mai 2012"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/hh/sielgebvha2012"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Hamburg"
language: "de"
source: "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SielGebVHA2012rahmen"
updated: "2026-05-13T12:48:24+00:00"
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# SielGebV HA 2012 — Verordnung über die Höhe der Sielbenutzungsgebühr Vom 8. Mai 2012

**Landesrecht Hamburg**
*Ausfertigung:* 08.05.2012
*Fundstelle:* HmbGVBl. 2012, 172


### § 1

§ 1(1) Der Gebührensatz für die Berechnung der Schmutzwassergebühr beträgt 2,49 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser.(2) Der Gebührensatz für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr beträgt je Kalenderjahr 0,86 Euro je Quadratmeter der nach § 15 Absatz 1 Satz 2 des Sielabgabengesetzes maßgeblichen Grundstücksfläche.

### Eingangsformel SielGebV

Auf Grund von § 15 Absatz 2 und § 15a Absatz 3 des Sielabgabengesetzes in der Fassung vom 12. Juli 2005 (HmbGVBl. S. 292), zuletzt geändert am 20. April 2012 (HmbGVBl. S. 149), wird verordnet:

### § 2

§ 2Die von der Hamburger Stadtentwässerung für eigene Einleitungen zu entrichtende Abwasserabgabe wird im Rahmen der Schmutz- oder Niederschlagswassergebühr abgewälzt.

### § 3

§ 3(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2012 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt die Verordnung über die Höhe der Sielbenutzungsgebühr vom 2. Dezember 1997 (HmbGVBl. S. 533) in der geltenden Fassung außer Kraft soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt wird.(2) § 1 Absatz 3 der Verordnung über die Höhe der Sielbenutzungsgebühr vom 2. Dezember 1997 (HmbGVBl. S. 533) gilt bis zum 30. April 2014 fort.(3) Für Abwassermengen, die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung in die öffentlichen Sielanlagen gelangt sind, ist das bisherige Recht anzuwenden.

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— Verordnung über die Höhe der Sielbenutzungsgebühr Vom 8. Mai 2012
Amtliche Fassung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SielGebVHA2012rahmen
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
