Anordnung zur Durchführung des Sozialgerichtsgesetzes Vom 7. September 1965
- Ausfertigungsdatum:
- 07.09.1965
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 1965, 1017
Auf Grund der §§ 4, 7 Absatz 1, 9 Absatz 3, 13 Absätze 1 und 2, 27, 30 und 35 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) in der Fassung vom 23. August 1958 (Bundesgesetzblatt I Seite 614) wird zur Durchführung des Gesetzes und der dazu erlassenen Vorschriften bestimmt:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.