SeeRVAGHHZustAbkG HA · Hamburg

Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren Vom 5. Mai 1992

Ausfertigungsdatum:
05.05.1992
Fundstelle:
HmbGVBl. 1992, 91
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 6. November 1991 in Berlin unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Das Abkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 31)Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 5 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben,

Artikel

Artikel 4Mit dem Inkrafttreten des Abkommens tritt das Gesetz zu dem Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für Verteilungsverfahren nach der Seerechtlichen Verteilungsordnung vom 12. März 1973 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 44) außer Kraft.Ausgefertigt Hamburg, den 5. Mai 1992.Der Senat

Eingangsformel SeeRVAGHHZustAbkG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.