Anordnung über Zuständigkeiten für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Vom 11. Januar 2005
- Ausfertigungsdatum:
- 11.01.2005
- Fundstelle:
- Amtl. Anz. 2005, 49
Auf Grund von § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 603), zuletzt geändert am 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220, 3229), wird bestimmt:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.