SchulOrgMaßn2025/26V HA · Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2025/2026 Vom 11. Juli 2025

Ausfertigungsdatum:
11.07.2025
Fundstelle:
HmbGVBl. 2025, 478
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SchulOrgMaßn2025/26V

Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 27. Mai 2024 (HmbGVBl. S. 124), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324), zuletzt geändert am 13. August 2024 (HmbGVBl. S. 192), wird verordnet:

§ 1

Neuerrichtung von Schulen

§ 1 Neuerrichtung von Schulen(1) Das Bille-Gymnasium wird am Standort Billwerder Straße 31, 21033 Hamburg, neu errichtet.(2) Die Stadtteilschule Leuschnerstraße wird am Schulstandort Leuschnerstraße 13, 21031 Hamburg, unter Nutzung der dortigen Schulgebäude neu errichtet.

§ 2

Zusammenlegung von Schulen

§ 2 Zusammenlegung von Schulen(1) Die Grundschule Leuschnerstraße, Leuschnerstraße 13, 21031 Hamburg, wird der am selben Standort belegenen Stadtteilschule Leuschnerstraße, die gemäß § 1 Absatz 2 neu errichtet wird, angegliedert und als Schule Leuschnerstraße, Grund- und Stadtteilschule, fortgeführt.(2) Die Berufliche Schule Am Lämmermarkt (BS31), Wallstraße 2, 22087 Hamburg, wird mit der Beruflichen Schule an der Landwehr (BS32), Hinrichsenstraße 35, 20535 Hamburg, zusammengelegt und zur Beruflichen Schule für Wirtschaft und Internationales Hamburg (BS05) am Standort Hinrichsenstraße 35, 20535 Hamburg, umgewandelt.

§ 3

Einrichtung von Eingangsklassen

§ 3 Einrichtung von EingangsklassenAn der Schule auf der Veddel, Castellonstieg 1, 20539 Hamburg, wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgänge 1 und 5 eingerichtet.

§ 4

Einrichtung von Eingangsklassen

§ 4 Einrichtung von EingangsklassenAbweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2025/2026 bis 2029/2030 bestimmt:An der Stadtteilschule Am Hafen wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.

§ 5

Einrichtung von Eingangsklassen

§ 5 Einrichtung von EingangsklassenAbweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 bestimmt:(1) An der Elbkinder Grundschule wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 eingerichtet.(2) An der Schule Rellinger Straße wird im Rahmen des Schulversuchs sechsjährige Grundschule mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.