SchulOrgMaßn2024/25V HA · Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2024/2025 Vom 27. Juni 2024

Ausfertigungsdatum:
27.06.2024
Fundstelle:
HmbGVBl. 2024, 145
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SchulOrgMaßn2024/25V

Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 27. Mai 2024 (HmbGVBl. S. 124), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324), geändert am 18. Oktober 2022 (HmbGVBl. S. 550), wird verordnet:

§ 1

Neuerrichtung von Schulen

§ 1 Neuerrichtung von SchulenDie Grundschule Isestraße wird am Standort Isestraße 144, 20149 Hamburg, neu errichtet.

§ 2

Teilung von Schulen

§ 2 Teilung von SchulenDie Grundschule Schnuckendrift wird an den nachfolgenden Schulstandorten in zwei eigenständige Grundschulen geteilt:1. Schule Schnuckendrift, Schnuckendrift 21, 21149 Hamburg, und2. Grundschule Alte Weiden, Scheideholzweg 44, 21149 Hamburg.

§ 3

Einrichtung von Eingangsklassen

§ 3 Einrichtung von EingangsklassenAbweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 bestimmt:An der Grundschule Vizelinstraße wird im Rahmen des Schulversuchs sechsjährige Grundschule mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.