Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2024/2025 Vom 27. Juni 2024
- Ausfertigungsdatum:
- 27.06.2024
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2024, 145
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 27. Mai 2024 (HmbGVBl. S. 124), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324), geändert am 18. Oktober 2022 (HmbGVBl. S. 550), wird verordnet:
Neuerrichtung von Schulen
§ 1 Neuerrichtung von SchulenDie Grundschule Isestraße wird am Standort Isestraße 144, 20149 Hamburg, neu errichtet.
Teilung von Schulen
§ 2 Teilung von SchulenDie Grundschule Schnuckendrift wird an den nachfolgenden Schulstandorten in zwei eigenständige Grundschulen geteilt:1. Schule Schnuckendrift, Schnuckendrift 21, 21149 Hamburg, und2. Grundschule Alte Weiden, Scheideholzweg 44, 21149 Hamburg.
Einrichtung von Eingangsklassen
§ 3 Einrichtung von EingangsklassenAbweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 bestimmt:An der Grundschule Vizelinstraße wird im Rahmen des Schulversuchs sechsjährige Grundschule mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.