Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2023/2024 Vom 14. Juli 2023
- Ausfertigungsdatum:
- 14.07.2023
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2023, 255
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 5. September 2023 (HmbGVBl. S. 293), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324), geändert am 18. Oktober 2022 (HmbGVBl. S. 550), wird verordnet:
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 3. Mai 2023 (HmbGVBl. S. 193), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324), geändert am 18. Oktober 2022 (HmbGVBl. S. 550), wird verordnet:
Neuerrichtung von Schulen
§ 1 Neuerrichtung von Schulen(1) Die Fanny-Hensel-Schule wird am Standort Von-Essen-Straße 82 bis 84, 22081 Hamburg, neu errichtet.(2) Das Gymnasium im Eilbektal wird am Standort Eilbektal 35, 22089 Hamburg, neu errichtet.(3) Die Stadtteilschule Osterbek wird am Schulstandort Turnierstieg 18 bis 22, 22179 Hamburg, neu errichtet.(4) Die Stadtteilschule Campus Hebebrandstraße wird am Standort Hebebrandstraße 1, 22297 Hamburg, neu errichtet.
Teilung von Schulen
§ 2 Teilung von SchulenDie Grundschule Ratsmühlendamm wird an den nachfolgenden Schulstandorten in zwei eigenständige Grundschulen geteilt:1. Grundschule Ratsmühlendamm, Ratsmühlendamm 39, 22335 Hamburg, und2. Schule Eschenweg, Eschenweg 1, 22335 Hamburg.
Einrichtung von Eingangsklassen
§ 3 Einrichtung von EingangsklassenAbweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027 bestimmt:An der Schule Stübenhofer Weg wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der angegliederten Grundschule eingerichtet.
Einrichtung von Eingangsklassen
§ 4 Einrichtung von EingangsklassenAbweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2023/2024 bestimmt:An der Stadtteilschule Campus HafenCity werden mindestens zwei Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.