Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2022/2023 Vom 5. Juli 2022
- Ausfertigungsdatum:
- 05.07.2022
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2022, 407
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 10. Juni 2022 (HmbGVBl. S. 384), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet:
Neuerrichtung von Schulen
§ 1 Neuerrichtung von Schulen(1) Die Stadtteilschule Campus Kieler Straße wird am Standort Kieler Straße 40, 22769 Hamburg, neu errichtet.(2) Das Gymnasium Langenhorn wird am Standort Grellkamp 40, 22415 Hamburg, neu errichtet.
Einrichtung von Eingangsklassen
§ 2 Einrichtung von EingangsklassenAbweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027 bestimmt:1. An der Schule Lämmersieth wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.2. Am Deutsch-Französischen Gymnasium wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.