SchulOrgMaßn2022/23V HA · Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2022/2023 Vom 5. Juli 2022

Ausfertigungsdatum:
05.07.2022
Fundstelle:
HmbGVBl. 2022, 407
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SchulOrgMaßn2022/23V

Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 10. Juni 2022 (HmbGVBl. S. 384), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet:

§ 1

Neuerrichtung von Schulen

§ 1 Neuerrichtung von Schulen(1) Die Stadtteilschule Campus Kieler Straße wird am Standort Kieler Straße 40, 22769 Hamburg, neu errichtet.(2) Das Gymnasium Langenhorn wird am Standort Grellkamp 40, 22415 Hamburg, neu errichtet.

§ 2

Einrichtung von Eingangsklassen

§ 2 Einrichtung von EingangsklassenAbweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027 bestimmt:1. An der Schule Lämmersieth wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.2. Am Deutsch-Französischen Gymnasium wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.