Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2019/2020 Vom 29. Juli 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 29.07.2019
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2019, 239
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 31. August 2018 (HmbGVBl. S. 280), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet:
Neuerrichtung von Schulen
§ 1 Neuerrichtung von SchulenDie Grundschule Ballerstaedtweg wird am Schulstandort Ballerstaedtweg 1, 22337 Hamburg, unter Weiternutzung der dortigen Schulgebäude neu errichtet.
Angliederung von Grundschulen an Stadtteilschulen
§ 2 Angliederung von Grundschulen an StadtteilschulenDie Grundschule Altrahlstedt, Brockdorffstraße 2, 22149 Hamburg, wird der Stadtteilschule Altrahlstedt, Hüllenkamp 19, 22149 Hamburg, angegliedert.
Schließung von Schulen
§ 3 Schließung von SchulenDie Staatliche Gewerbeschule für Ernährung und Hauswirtschaft (BS09), Brekelbaums Park 6, 20537 Hamburg, wird geschlossen.
Einrichtung von Eingangsklassen
§ 4 Einrichtung von EingangsklassenAbweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die Schuljahre 2019/2020, 2020/2021, 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 bestimmt:Am Gymnasium Hamm wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.
Einrichtung von Eingangsklassen
§ 5 Einrichtung von EingangsklassenAbweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2019/2020 bestimmt:1. An der Schule Leuschnerstraße wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.2. An der Stadtteilschule Ehestorfer Weg wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.Hamburg, den 29. Juli 2019. Die Behörde für Schule und Berufsbildung
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.