Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2014/2015 Vom 21. Juli 2014
- Ausfertigungsdatum:
- 21.07.2014
- Fundstelle:
- HmbGVBl. 2014, 331
Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 6. Juni 2014 (HmbGVBl. S. 208), und § 1 Nummer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324) wird verordnet:
Neuerrichtung von Schulformen
§ 1 Neuerrichtung von Schulformen(1) An der Staatlichen Gewerbeschule Ernährung und Hauswirtschaft (G03), Brekelbaums Park 6, 20537 Hamburg, wird eine Berufsoberschule für Gesundheit und Soziales neu errichtet. (2) An der Beruflichen Schule für Sozialpädagogik - Anna-Warburg-Schule (W03) -, Niendorfer Marktplatz 7a, 22459 Hamburg, wird eine Fachschule für Sozialpädagogik neu errichtet.
Schließung einer Schulform
§ 2 Schließung einer SchulformAn der Beruflichen Schule für Sozialpädagogik - Anna-Warburg-Schule (W03) -, Niendorfer Marktplatz 7a, 22459 Hamburg, wird die Fachoberschule Gesundheit und Soziales geschlossen.
Einrichtung von Eingangsklassen
§ 3 Einrichtung von EingangsklassenAbweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2014/2015 bestimmt: 1. An der Schule Cranz wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet,2. an der Schule auf der Veddel wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule eingerichtet. Hamburg, den 21. Juli 2014. Die Behörde für Schule und Berufsbildung
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.