SchulOrgMaßn2009/10V HA · Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2009/2010 Vom 4. August 2009*)

Ausfertigungsdatum:
04.08.2009
Fundstelle:
HmbGVBl. 2009, 319
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Schließung von Schulen

§ 1 Schließung von Schulen(1) Die Gesamtschule Fährbuernfleet, Walter-Rothenburg-Weg 37, wird geschlossen. (2) Die Wolfgang-Borchert-Schule, Erikastraße 41, wird geschlossen.

§ 2

Umwandlung von Schulen

§ 2 Umwandlung von SchulenDie kooperative Gesamtschule „Schule am See", Borchertring 38, 22309 Hamburg wird in eine integrierte Gesamtschule umgewandelt.

§ 3

Nichteinrichtung von Eingangsklassen

§ 3 Nichteinrichtung von Eingangsklassen(1) In der Grund-, Haupt- und Realschule Sachsenweg werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet. (2) In der Grund-, Haupt- und Realschule Meiendorf werden Klassen der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule nicht eingerichtet.

§ 4

Einrichtung von Eingangsklassen

§ 4 Einrichtung von EingangsklassenAbweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2009/2010 bestimmt: 1. An der1.1 Schule Billbrookdeich,1.2 Schule Bahrenfelder Straße,1.3 Schule Othmarscher Kirchenweg,1.4 Grundschule der Gesamtschule Blankenese,1.5 Schule Brehmweg,1.6 Schule Wegenkamp,1.7 Schule Oldenfelde,1.8 Grundschule der Gesamtschule Eidelstedt,1.9 Schule Vizelinstraße,1.10 Schule Stockflethweg,1.11 Schule Surenland,1.12 Schule Leuschnerstraße,1.13 Schule Fünfhausen-Warwisch,1.14 Schule Cranz,1.15 Schule Hausbruch wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet. 2. An der2.1 Schule Iserbarg,2.2 Schule Kroonhorst,2.3 Schule Langbargheide,2.4 Schule Königstraße,2.5 Haupt- und Realschule Allermöhe,2.6 Schule Ernst-Henning-Straße,2.7 Schule Am Falkenberg,2.8 Ganztagsschule Bunatwiete/Maretstraße,2.9 Schule Hanhoopsfeld,2.10 Schule Weusthoffstraße,2.11 Ganztagsschule St. Pauli,2.12 Schule Griesstraße,2.13 Ganztagsschule Fährstraße,2.14 Schule Slomanstieg,2.15 Schule Tieloh,2.16 Schule Winterhuder Weg,2.17 Schule Fraenkelstraße,2.18 Schule Langenhorn,2.19 Schule An der Seebek,2.20 Schule Surenland,2.21 Ganztagsschule Neurahlstedt wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule eingerichtet. 3. An der Geschwister-Scholl-Gesamtschule wird mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der integrierten Gesamtschule eingerichtet.4. An der4.1 Ganztagsschule Veermoor,4.2 Schule Iserbarg,4.3 Haupt- und Realschule Allermöhe,4.4 Schule Neugraben,4.5 Schule Weusthoffstraße,4.6 Schule Möllner Landstraße,4.7 Ganztagsschule Osterbrook,4.8 Schule Steinadlerweg,4.9 Schule Tieloh,4.10 Schule Am Eichtalpark,4.11 Schule Denksteinweg,4.12 Schule Holstenhof werden jeweils mindestens zwei Klassen der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule eingerichtet. 5. An der5.1 Schule Kroonhorst,5.2 Schule Königstraße,5.3 Schule Leuschnerstraße,5.4 Ganztagsschule Fährstraße,5.5 Schule Slomanstieg,5.6 Schule Fraenkelstraße,5.7 Schule An der Seebek,5.8 Schule Am Walde,5.9 Ganztagsschule Neurahlstedt wird jeweils mindestens eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule eingerichtet. 6. An der6.1 Schule Langbargheide,6.2 Schule Luruper Hauptstraße,6.3 Schule Altonaer Straße/Arnkielstraße,6.4 Theodor-Haubach-Schule,6.5 Schule Beim Pachthof,6.6 Schule Hermannstal,6.7 Ganztagsschule Bunatwiete/Maretstraße werden jeweils mindestens zwei Klassen der Jahrgangsstufe 7 der integrierten Haupt- und Realschule eingerichtet. 7. An der7.1 Ganztagsschule St. Pauli,7.2 Schule Winterhuder Weg,7.3 Schule Surenland wird jeweils mindestens eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der integrierten Haupt- und Realschule eingerichtet.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.