SchulOrgMaßn2008/09V HA · Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2008/2009 und zum Schuljahresbeginn 2009/2010 Vom 20. August 2008

Ausfertigungsdatum:
20.08.2008
Fundstelle:
HmbGVBl. 2008, 305
8 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SchulOrgMaßn2008/09V

Auf Grund von § 87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 22. Juli 2008 (HmbGVBl. S. 279), und § 1 Nummer 17 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom 30. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 274) wird verordnet:

§ 1

Schließung von Schulen

§ 1 Schließung von SchulenDie Grundschule Am Reinbeker Redder, Reinbeker Redder 274, wird geschlossen.

§ 2

Umwandlung von Schulen

§ 2 Umwandlung von SchulenDie Schule Kirchwerder Bei der Kirche, Kirchwerder Hausdeich 341, wird beginnend mit den Jahrgangsstufen 5 bis 7 in eine integrierte Gesamtschule umgewandelt.

§ 3

Verlegung von Schulen

§ 3 Verlegung von Schulen(1) Die Sprachheilschule Mümmelmannsberg wird aus dem Schulgebäude Große Holl 12/14 in das Schulgebäude Reinbeker Redder 274 verlegt. (2) Die Schule Chemnitzstraße wird aus dem Schulgebäude Virchowstraße 80 in das Schulgebäude Thedestraße 100 verlegt.

§ 4

Zusammenlegung von Schulen

§ 4 Zusammenlegung von SchulenDie Schule am See, Borchertring 38, und die Grundschule Seeredder, Borchertring 38, werden zusammengelegt zur kooperativen Gesamtschule Schule am See mit Grundschulabteilung.

§ 5

Einrichtung von Eingangsklassen

§ 5 Einrichtung von EingangsklassenAbweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2008/2009 bestimmt: 1. An der 1.1 Schule Billbrookdeich,1.2Schule Molkenbuhrstraße,1.3Schule Wegenkamp,1.4Grundschule der Gesamtschule Eidelstedt,1.5Schule Vizelinstraße,1.6Schule Stockflethweg,1.7Schule Oldenfelde,1.8Schule Leuschnerstraße,1.9Schule Cranz,1.10 Schule Hausbruchwird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet.2. An der2.1 Ganztagsschule St. Pauli,2.2Schule Griesstraße,2.3Schule Hermannstal,2.4Schule Königstraße,2.5Schule Sachsenweg,2.6Schule Sportplatzring,2.7Schule Iserbarg,2.8Schule Langbargheide,2.9Schule Fraenkelstraße,2.10 Schule Tieloh,2.11 Schule Winterhuder Weg,2.12 Schule An der Seebek,2.13 Schule Neurahlstedt,2.14 Schule Surenland,2.15 Schule Am Walde,2.16 Haupt- und Realschule Allermöhe,2.17 Schule Ernst-Henning-Straße,2.18 Schule Leuschnerstraße,2.19 Ganztagsschule Bunatwiete/Maretstraße,2.20 Ganztagsschule Fährstraße,2.21 Schule Slomanstiegwird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule eingerichtet.3. An der3.1 Schule Möllner Landstraße,3.2Schule Königstraße,3.3Schule Kroonhorst,3.4Schule Tieloh,3.5Schule Fraenkelstraße,3.6Schule Denksteinweg,3.7Schule Holstenhof,3.8Schule Neurahlstedt,3.9Schule Weusthoffstraße,3.10 Schule Am Falkenberg,3.11 Schule Neugraben,3.12 Schule Fährstraßewerden jeweils mindestens zwei Klassen der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule eingerichtet.4. An der4.1 Schule Osterbrook,4.2Schule Slomanstieg,4.3Schule An der Seebek,4.4Haupt- und Realschule Allermöhe,4.5Schule Iserbarg,4.6Schule Am Waldewird jeweils mindestens eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule eingerichtet.5. An der 5.1 Ganztagsschule St. Pauli,5.2Schule Beim Pachthof,5.3Schule Hermannstal,5.4Schule Altonaer Straße/ Arnkielstraße,5.5Theodor-Haubach-Schule,5.6Schule Langbargheide,5.7Schule Luruper Hauptstraße,5.8Schule Winterhuder Weg,5.9Schule Surenland,5.10 Schule Ernst-Henning-Straße,5.11 Ganztagsschule Bunatwiete/Maretstraßewird jeweils mindestens eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der integrierten Haupt- und Realschule eingerichtet.

§ 6

Verlegung von Schulen

§ 6 Verlegung von SchulenDie Schule für Hörgeschädigte wird aus dem Schulgebäude Schultzweg 9 und dem Schulgebäude Hammer Straße 124 in das Schulgebäude Holmbrook 20 verlegt.

§ 7

Einrichtung von Eingangsklassen

§ 7 Einrichtung von EingangsklassenIn der beruflichen Schule Niendorf, Niendorfer Marktplatz 5-7, werden Klassen der Vorstufe des beruflichen Gymnasiums mit der Fachrichtung Pädagogik/Psychologie eingerichtet. Hamburg, den 20. August 2008.Die Behörde für Schule und Berufsbildung

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.