SchulOrgMaßn2007/08V HA · Hamburg

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2007/2008 Vom 13. Juni 2007*

Ausfertigungsdatum:
13.06.2007
Fundstelle:
HmbGVBl. 2007, 178
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel SchulOrgMaßn2007/08V

 

§ 1

Schließung von Schulen

§ 1 Schließung von SchulenDie Förderschule Foorthkamp, Foorthkamp 42, wird geschlossen.

§ 2

Errichtung von Schulen

§ 2 Errichtung von SchulenIn dem Schulgebäude Borchertring 38 wird die kooperative Gesamtschule „Schule am See“ errichtet.

§ 3

Einrichtung von Eingangsklassen

§ 3 Einrichtung von Eingangsklassen(1) In der Gesamtschule Otto-Hahn-Schule werden Klassen der Vorstufe der Oberstufe der Gesamtschule eingerichtet. (2) Abweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird erstmalig mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 bestimmt: An der 1. Schule Ochsenwerder, 2. Schule Kirchwerder - Bei der Kirche kann die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule auch mit einer Eingangsklasse eingerichtet werden.

§ 4

Nichteinrichtung von Eingangsklassen

§ 4 Nichteinrichtung von Eingangsklassen(1) In der Schule Bindfeldweg werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Förderschule nicht eingerichtet. (2) In der Anne-Frank-Schule werden Klassen der Jahrgangsstufe 1 der Förderschule nicht eingerichtet.

§ 5

Einrichtung von Eingangsklassen

§ 5 Einrichtung von EingangsklassenAbweichend von § 87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das Schuljahr 2007/2008 bestimmt: 1. An der 1.1 Heinrich-Wolgast-Schule, 1.2 Schule Charlottenburger Straße, 1.3 Schule Billbrookdeich, 1.4 Schule Königstraße, 1.5 Ganztagsschule St. Pauli, 1.6 Schule Othmarscher Kirchenweg, 1.7 Schule Goosacker, 1.8 Schule Luruper Hauptstraße, 1.9 Schule Molkenbuhrstraße, 1.10 Schule Wegenkamp, 1.11 Schule Surenland, 1.12 Schule Oldenfelde, 1.13 Schule Leuschnerstraße, 1.14 Schule Cranz, 1.15 Schule Neugraben, 1.16 Schule Hausbruch, 1.17 Schule Ohrnsweg wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule eingerichtet. 2. An der 2.1 Ganztagsschule St. Pauli, 2.2 Schule Griesstraße, 2.3 Schule Slomanstieg, 2.4 Schule Königstraße, 2.5 Schule Langbargheide, 2.6 Schule Iserbarg, 2.7 Schule Winterhuder Weg, 2.8 Schule Fraenkelstraße, 2.9 Schule Holstenhof, 2.10 Schule An der Seebek, 2.11 Schule Leuschnerstraße, 2.12 Schule Ernst-Henning-Straße, 2.13 Schule Bunatwiete, 2.14 Ganztagsschule Fährstraße wird jeweils mindestens eine Eingangsklasse der Jahrgangsstufe 5 der Haupt- und Realschule eingerichtet. 3. Am 3.1 Gymnasium Finkenwerder, 3.2 Gymnasium Blankenese, 3.3 Gymnasium Meiendorf, 3.4 Immanuel-Kant-Gymnasium, werden jeweils mindestens zwei Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet. 4. An der 4.1 Schule Möllner Landstraße, 4.2 Schule Königstraße, 4.3 Schule Kroonhorst, 4.4 Schule Tieloh, 4.5 Schule An der Seebek, 4.6 Schule Neurahlstedt, 4.7 Haupt- und Realschule Allermöhe, 4.8 Schule Am Falkenberg, 4.9 Schule Fährstraße werden jeweils mindestens zwei Klassen der Jahrgangsstufe 7 der Haupt- und Realschule eingerichtet. 5. An der Schule Slomanstieg wird eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der Hauptschule eingerichtet. 6. An der 6.1 Schule Langbargheide, 6.2 Schule Am Walde, 6.3 Schule Weusthoffstraße wird jeweils mindestens eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der Realschule eingerichtet. 7. An der 7.1 Ganztagsschule St. Pauli, 7.2 Schule Beim Pachthof, 7.3 Schule Altonaer Straße/Arnkielstraße, 7.4 Theodor-Haubach-Schule, 7.5 Schule Luruper Hauptstraße, 7.6 Schule Winterhuder Weg, 7.7 Schule Surenland, 7.8 Schule Bunatwiete wird jeweils mindestens eine Klasse der Jahrgangsstufe 7 der integrierten Haupt- und Realschule eingerichtet.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.