SchRegStVtrG HA · Hamburg

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters Vom 11. Juli 2023

Ausfertigungsdatum:
11.07.2023
Fundstelle:
HmbGVBl. 2023, 247
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem in der Zeit vom 21. März 2023 bis 23. Mai 2023 unterzeichneten Staatsvertrag wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.

Eingangsformel SchRegStVtrG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.