SchRegRPStVtrG HA · Hamburg

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters Vom 13. Dezember 2023

Ausfertigungsdatum:
13.12.2023
Fundstelle:
HmbGVBl. 2023, 441
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel 1Dem am 6. Juni 2023 und 14. Juni 2023 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters wird zugestimmt.

Artikel

Artikel 2Der Staatsvertrag wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

Artikel

Artikel 3Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.

Eingangsformel SchRegRPStVtrG

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.landesrecht-hamburg.de.